Gutscheine bei infolge Coronavirus stornierten Flügen – der aktuelle Sachstand

Wir hatten Euch Anfang April über ein Anregung des Corona Kabinetts informiert. Diese sieht vor, dass es bei annullierten Ticket statt Geld einen Gutschein gibt. Mit Blick auf die jüngsten Meldungen wollen wir Euch noch einmal aktuelle Informationen über die Regelungen Gutscheine bei infolge Coronavirus stornierten Flügen geben.

Meldung in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ)

Wir hatten Euch am 04.04.2020 den Vorstoß der niederländischen und deutschen Regierung in Bezug auf die Zahlung von Ausgleichansprüchen bei stornierten Flugticket vorgestellt. Diese möchten die Regel-Ausnahme in der EU-Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EU) 261 / 2004) als Folge des Coronaviurs umkehren. Es soll vorübergehend der Gutschein die Regel und die Erstattung in Geld der Ausgleich sein.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtete gestern, dass die EU Kommission (KOM) Reisegutscheinen eine Absage erteilt hat.

Wir halten diese Überschrift für so nicht zutreffend.

Und wir stellen Euch den aktuellen Sachstand zur Diskussion, ob es Gutscheine bei infolge Coronavirus stornierten Flügen gibt oder Geld. Gegenwärtig zahlen die wenigsten Fluggesellschaft noch Geld.

Richtig ist, dass Justizkommissar Reynders der Auffassung ist, dass der Fluggast Gutscheine nicht akzeptieren muss. Ähnlich hatte sich in der Vergangenheit bereits Verkehrskommissarin Valean geäußert.

EU Parlament in Brüssel
EU Parlament in Brüssel
(Juni 2017)

Am 17.04.2020 stimmte zudem das Europäische Parlament über einen gemeinsamen Entschließungsantrag zur Bekämpfung des Coronavirus ab. Dort heiß es in Punkt 44, dass die Kommission aufgefordert wird, für die Einhaltung der Fluggastrechteverordnung zu sorgen. Somit erteilte das Parlament der Ausstellung von Gutscheinen bei infolge Coronavirus stornierten Flügen bereits eine Absage.

wegen Coronavirus Gutscheine für Flugtickets

Gleichwohl gibt es den Vorstoß von u.a Deutschland, Frankreich, Belgien und den Niederlanden wegen Coronavirus Gutscheine für Flugtickets auszustellen. Und eben keine Erstattung in Geld. So hat sich z.B. der niederländische Verkehrsminister in einem Schreiben an die Verkehrskommissarin Valean gewandt. Darin bittet er um eine Änderung der Fluggastrechtverordnung. Diese sollen es den Airlines ermöglichen die Ausstellung von Gutscheinen bei infolge Coronavirus stornierten Flügen zur Regel zu machen.

Berlin Reichstag / Parliament
Berlin Reichstag / Parliament
(Januar 2016)

Ein ähnliches Schreiben liegt der Kommission auch aus Berlin vor.

Indes ist dessen Wortlaut nicht veröffentlicht. Die Bundesjustizministerin hatte zudem in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland die Gefahr einer Erstattung gegen Geld aufgezeigt. Auch Ihr schwebt vor, wegen des Coronavirus Gutscheine für Flugtickets zur Regel zu machen. Nicht ganz zu Unrecht weißt sie darauf hin, dass eine Insolvenz der Airline auch nicht hilft.

Thema auf Videokonferenz der Verkehrsminister

Der Vorstoß zur Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnis bei der Stornierung von Flugtickets aufgrund Coronavirus ist nach wie vor aktuell. Die Änderung der Verordnung (EU) 261 / 2004 ist Gegenstand einer Videokonferenz der europäischen Verkehrsminister am 29.04.2020.

Dort stehen die Regierungen, die mit Gutscheinen die Liquidität der Airlines nicht über Gebühr strapazieren wollen. Die Gutscheine für infolge Coronavirus stornierten Flügen sollen aber abgesichert und befristet sein. Auch soll die finanzielle Unterstützung an die Fluggesellschaften nicht dazu verwendet werden, Tickets auszuzahlen. Ziel der Zuschüsse muss es primär sein, die Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu erhalten.

Denn, selbst wenn die EU sich durchsetzt – was nicht unwahrscheinlich ist – heißt dies nicht zwangsläufig, dass es auch Geld gibt. So ist eine insolvente Airline, die nicht gerettet werden kann, natürlich auch nicht in der Lage, das Tickets zu erstatten. Dies bedeutet, der Kunde erhält sein Geld auch dann nicht zurück. Anders als dies häufig suggeriert wird, ist mit einer Verpflichtung der Fluggesellschaft nicht garantiert, dass Ihr Euer Geld auch bekommt.

Mit einem Voucher wäre die Chance des Überlebens größer. Und wenn hierfür noch ein Mitgliedstaat bürgt das Risiko für den Kunden überschaubar, evtl. im Ergebnis sogar geringer. Als Härtefall wäre denkbar, dass der Staat eintritt und die Kosten erstattet, wenn der Fluggast bedürftig wird. Dies wäre ein möglicher Kompromiss.

Denkbar wäre ferner eine pauschale Erhöhung des Gutscheins bei infolge Coronavirus stornierten Flügen um einen fixen Prozentsatz. So könnte ein Anreiz geschaffen werden, diesen zu akzeptieren. Nach Zeitablauf und Nicht-Einlösung könnte dann der originale Betrag eingefordert werden.

Frankfurt Flughafen Terminal 1
Noch weniger los wird in der nächsten Zeit am Frankfurt Flughafen sein

Die Interessenlage ist kontrovers.

Festzuhalten ist aber, dass die Verkehrsminister in der Videokonferenz auf einer Änderung der Verordnung drängen werden. Alternative Lösungen stehen aber auch im Raum. Dafür müsste sich Brüssel gleichfalls bewegen. Mithin ist dies auch eine Frage der politischen Macht. Und da es sich bei den Unterstützern um die größten Beitragszahler handelt kann dies nicht einfach ignoriert werden.

Aber – Umweltschützer wehren sich gegen eine pauschale Lösung. Sie fordern im Gegenzug Zugeständnisse der Fluggesellschaft an den Umweltschutz. Dies ist allerdings ist rechtlich gar nicht machbar. Verbraucherschützer fordern, dass die Fluggesellschaften Geld erstatten. Sie wehren sich Gutscheine bei infolge Coronavirus stornierten Flügen. Indessen äußern sich diese nicht, wie der Kunde im Falle der Insolvenz dann abgesichert sein soll. So hörte man auch Stimmen, die einen Gutschein bei zeitgleicher Absicherung des Werts durch den Staat, in dem die Airline ihren Sitz hat, für vertretbar halten.

Nicht unwahrscheinlich ist auch, dass die bereits gelockerten Vorschriften über die Unterstützung von Fluggesellschaften noch weiter gelockert werden. Hierbei wäre auch die Billigung der (Teil)Verstaatlichung von Fluggesellschaften eine Variante. Das Nachsehen hätte hier u.U. aber der Aktionär. Dies wäre gleichfalls nicht zwingend im Sinne der Allgemeinheit. Dürfte somit zu Protesten führen.

Zudem ist im Rahmen der Freizügigkeit auch die Gemengelage nicht einfach. Immerhin gibt es unter den europäischen Fluggesellschaften zahlreiche, die grenzüberschreitend verflechtet sind. Und einige sind dies sogar über die Grenzen der EU hinaus. Hier liegt nicht zu unterschätzender Sprengstoff. Zudem sind Forderungen auf Erstattung von Geld außerhalb der EU kaum realisierbar.

Hierzu äußerte sich Justizkommissar Reynders in seinem Interview mit der FAZ nicht. Dies liegt auch nicht in seiner alleinigen Zuständigkeit. In Brüssel sind damit mehrere Ressorts – sog. Directorate-General (DG) – zu beteiligen.

Konferenzraum im Europa Building in Brüssel
Konferenzraum im Europa Building in Brüssel
(Mai 2019)

Änderung EU Fluggastrechteverordnung

Es gibt gegenwärtig Bestrebungen die EU Fluggastrechteverordnung zu ändern. Eine entsprechende Studie hierzu wurde im Januar vorgestellt. Auf die Anpassung dürfte der Ausgang der Diskussion über die Form der Erstattung eine Rolle spielen. Es ist zu erwarten, dass zahlreiche Mitgliedstaaten bei einer Änderung auf Öffnungsklauseln bestehen werden. Diese könnten in ähnlichen Fällen wie jetzt – oder sogar pauschal – den Gutschein zu Regel machen.

Reiseveranstalter

Analog wie bei der Erstattung von Flugtickets soll bei Pauschalreisen verfahren werden. Denn es darf auch in diesen Fällen nicht vergessen werden, dass die Reiseveranstalter nicht nur keine Einnahmen haben, sondern auch Buchungen rückabwickeln müssen.

Dies dürften die meisten Veranstalter finanziell nicht verkraften. Hier gibt es zwar gleichfalls entsprechender Regelungen. Diese müssten aber in nationales Recht umgewandelt werden.

Fazit

Nein, wir halten die Aussage des Justizkommissars insoweit nicht für eine Absage. Es ist lediglich eine Aussage zum Standpunkt der Europäische Kommission. Gutscheine bei infolge Coronavirus stornierten Flügen wären hilfreich für den Erhalt der Liquidität der Fluggesellschaften.

Sie wären nicht immer im Sinne der Kunden.

Aber entschieden ist dies noch nicht endgültig. Wir wissen erst nach der Videokonferenz mehr. Und es wäre nicht das erste Mal, dass die KOM einem Ansinnen eine Absage erteilt, um dann aber noch einzuknicken.

 

Über Jan 1411 Artikel
Jan reist seit 20 Jahren und hat es gelernt, diese Reise so angenehm wie möglich zu gestalten. Die häufigen Fragen von Kollegen, Freunden und Bekannten führten zu den Gründungen von Reisenunlimited und Hotels-and-Travel.

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